Lieferanten & Dienstleister in der Insolvenz Ihres Auftraggebers: Unsere Leistungen

Intro

Die Insolvenz des Auftraggebers kommt typischerweise als Schock für Lieferanten bzw. Dienstleister. Oft zeichnet sich diese jedoch schon weit vorher ab. Zahlungsausfälle sind dabei nur allerletzte Anzeichen.
Sie kommen in einem Zeitpunkt, wo es auf Grund der insolvenzrechtlichen Rückschlagssperre oder   Insolvenzanfechtung für effektive Maßnahmen oft schon zu spät ist (Erläuterung im Abschnitt "Wissen").

Umso wichtiger ist es, schon vorab, aber insbesondere auch in der vorläufigen oder eröffneten Insolvenz nicht tatenlos zu bleiben. Nur gemeinsam mit anderen Betroffenen erreichen Sie eine für Sie vorteilhafte Verfahrensausrichtung.

Allein Sie haben es in der Hand, aktiv zu werden.

  Wie unterstützen Sie!  

Vorgehen

Treten Zahlungsstörungen bei Ihrem Auftraggeber auf, sind dies untrügliche Vorboten einer möglichen Insolvenz: Schalten Sie spätestens jetzt in den Krisen-Modus.

Sie müssen nun prüfen, ob überhaupt und unter welchen Bedingungen Sie die Geschäftsbeziehung noch aufrecht erhalten können. Bereiten Sie sich parallel vor.

Mit Beschlussfassung durch das Insolvenzgericht ist es wichtig, sich der eigenen Position und bestehenden Rechten aber auch Pflichten bewusst zu werden.

Themen

Auch einem Gläubiger steht gem. §14 InsO das Antragsrecht zur Insolvenzeröffnung zu. Dabei sind jedoch bestehende Vor- und Nachteile abzuwägen.

Viele Gläubiger verhalten sich passiv, da Sie sich gegenüber Banken im Nachteil fühlen. Doch Gemeinsamkeit macht stark! Lassen Sie uns gemeinsam beraten.

Gerade auch "kleinen" Gläubigern steht ein wirksames Mittel im Rahmen der InsO zu Verfügung, um deren Interessen zu vertreten.

Sie waren sich sicher, noch rechtzeitig Ihre Forderung gesichert zu haben. Doch Wochen später fordert der Insolvenzverwalter Sie zur Herausgabe oder Rückzahlung auf.

Unterstützung

Beide Termin (§§156, 176 Inso) sind gesetzlich vorgeschrieben und ermöglichen tiefe Einblicke in das Verfahren bzw. Vermögen. Wir übernehmen das...

In der Gläubigerversammlung zählt allein die Kopfmehrheit (!!), dies limitiert den Einfluss von Großgläubigern. Voraussetzung: Sie nutzen diese Chance!

Lieferanten und Diensleister sehen sich oft Rückforderungen seitens Insolvenzverwaltern ausgesetzt. Wir helfen hier.

Wissen

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