Als Gläubiger im Insolvenzverfahren sind Ihre Rechte entsprechend der InsO eingeschränkt. Umso wichtiger ist es sich mit anderen Dienstleisterzu verbünden.
Seien Sie mutig!
Kennen Sie weitere Handwerker, Lieferanten oder Dienstleistern, die ebenfalls offene Forderungen haben?
Dann sollten Sie sich bei uns melden!
Informieren Sie sich. Gerne klären wir Ihre offenen Fragen in einer kurzen Video-Konferenz.

Beitrag
IVW-Leistungen: Krise & Insolvenz Ihres Kunden
Beitrag
Mitbestimmung von Dienstleistern (Gl.-Versammlung)
Kurz-Info
Was ist eine Rückschlagssperre?
Beitrag
IVW-Leistungen: Abwehr Insolvenzanfechtung
Beitrag
IVW-Leistungen: Prüfungs- & Berichtstermin
Kurz-Info
Gleichmäßige Verteilung: Was bedeutet dies?