Beratungsleistungen
IVW-Leistungen: Krise & Insolvenz Ihres Kunden

Bei der Insolvenz eines Kunden oder auch schon im Vorfeld stellen sich viele Fragen. Vornehmlich gilt es Schadensbegrenzung zu betreiben aber auch vorbeugend aktiv zu werden, insbesondere wenn weitere Leistungen erbracht werden.
Gerade in der Insolvenz eines Geschäftspartners ist eine zielgerichtete Unterstützung dringend angezeigt - wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Forderungen!
Ist ein Kunde in einer Finanzkrise (Stichwort: Zahlungsverspätungen, Rücklastschriften, Ausflüchte, …) oder gar insolvenznah, führt dies schnell zu Herausforderungen mit Auswirkungen auf Zahlungsströme, Lieferverträge und Geschäftsplanung.
Wie verhält man sich nun? Welche vertraglichen Parameter sind zu beachten? Kann ich diesen Kunden weiterbeliefern?
Um die richtigen Antworten zu finden, kommt es auf die Phase an, in welcher sich der Kunde befindet:
- gelegentliche Zahlungsunregelmäßigkeiten
- vorinsolvenzliche Finanzkrise
- vorläufiges Insolvenzverfahren
- eröffnetes Insolvenzverfahren
Klare Governance-Regeln im Unernehmen helfen Ihren Mitarbeitern bei der Beurteilung und Einordnung des richtigen Vorgehens.
Krise & Insolvenz Ihres Kunden
Typische Beratungsbausteine
- Bewertung der aktuellen Krisen-Situation Ihres Kunden oder Geschäftspartners
- Beratung zur Sicherung von Außenständen vor und während des Insolvenzverfahrens
- Erstellen von Governance-Leitfäden für Mitarbeitende (incl. IKS)
- Hinweis auf Fristen und Formerfordernisse im Insolvenzverfahren (z.B. Forderungsanmeldung)
- Einschätzung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners und Prognose der Insolvenzquote
- Unterstützung bei der Forderungsanmeldung (§174 InsO) und Abwehr möglicher Ablehnungen
- Bewertung von Sicherheiten und deren Durchsetzung (§§50 ff. InsO)
- Beratung zur Geltendmachung von Aussonderungs- und Absonderungsrechten (§§47, 51 InsO)
- Mitwirkung bei Gläubigerversammlungen (§§74 ff. InsO)
- Überwachung und Bewertung der Beschlüsse im Insolvenzeröffnungsverfahrens (§§27, 21 InsO)
- Vertretung der Gläubigerinteressen gegenüber dem Insolvenzverwalter und Gericht
- Prüfung von Anfechtungsrisiken und deren Folgen für die Gläubiger (§§129 ff. InsO)
- Unterstützung bei der Wahrnehmung von Gläubigerrechten in Sanierungsverfahren
- Strategische Beratung zur Gläubigerbefriedigung und möglichen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter
- Vorbereitung und Begleitung von Forderungsverzichts- oder Vergleichsverhandlungen
Arbeitnehmer & BR
Chief Restructuring Officer
Gläubiger in der Insolvenz
Restrukturierung
Schuldner in der Insolvenz
StaRUG-Verfahren
Expertise in der Restrukturierung

In Krisenzeiten zählen Vertrauen und klare Handlungsstrategien. Profitieren Sie von unserer praxiserprobten Expertise in Restrukturierung und Insolvenmanagement.
Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden!