Der Insolvenzverwalter wird überwiegend durch das Insolvenzgericht bestellt, kann aber auch durch die Gläubiger bestimmt werden. Im Insolvenz-Verfahren erfüllt er die Ihm gesetzlich zugewiesenen Pflichten, wie sie in der Insolvenzordnung (InsO) definiert sind. Auch wenn er eine mögliche Restrukturierung des insolventen Unternehmens im Blick hat, agiert er dabei allein im Interesse der Gläubiger.
