CRO in organschaftlicher Bestellung

Ein CRO (d.h. ein Chief Restructuring Officer) wird oft in Krisensituation von Unternehmen mandatiert. Dabei ist klar zwischen organschaftlich bestellten und nicht-organschaftlich beauftragten CRO's zu unterscheiden.

Mandatierung eines CRO’s

Krisensituationen erfordern Mut, Veränderungen aktiv anzugehen und notwendige Restrukturierungen auch gegen Widerstände durchzusetzen.
Da Geschäftsführer bzw. Vorstände oft in solchen Situationen überfordert sind, werden durch Eigentümer oder Aufsichtsräte sog. CRO’s (Chief Restructuring Officers) beauftragt.

Die Forderung nach einer Mandatierung eines CRO’s kommt darüber hinaus häufig auch extern von der Finanzseite, d.h. Banken, Finanzierern oder VC-Gesellschaften.
Hintergrund ist mangelndes Vertrauen in das Unternehmen, in dessen Managementebene und zumeist auch in seine Gesellschafter. Einem erfahrenen und vor allem bisher nicht in den Strukturen des krisenbetroffenen Unternehmens integrierten, externen Sanierungsexperten wird eher zugetraut, notwendigen Maßnahmen auch wirklich umzusetzen.

Rollendefinition

Die konkrete Rolle und Funktion eines CRO’s wird dabei in Deutschland unterschiedlich interpretiert und stark vom anfordernden Unternehmen beeinflusst.
Gemeinsam ist allen Interpretationen jedoch, dass es die Rolle des CRO ist, die Ursachen der Krise zu analysieren und gemeinsam mit dem Management und betroffenen internen sowie externen Stakeholdern geeignete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Gemeinsam stimmt er das Konzept (Sanierungsplanung) ab und koordiniert deren Umsetzung (Execution).

Anders als Fachexperten wie ein CFO (Lösung von Finanzproblemen), ein COO (Auflösen operativer Missständen) oder anderen C-Level Exekutives greift die Rolle des CRO’s tiefer.

Er hat ein übergreifendes Management-Verständnis, welches durch insolvenz- und sanierungsrechtliches Wissen ergänzt wird. Seine Aufgabe ist es, die übergreifende Krisenursachen zu erkennen, zu analysieren und eine (integrierte) Planung über alle Geschäftsbereiche zu entwickeln, um die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit wieder zu erlangen, notfalls auch mit Instrumenten wie Teilverkäufen des Unternehmens (distressed M&A), Kapitalmaßnahmen (z.B. Kapitalherabsetzungen, Equity-Swaps) oder einer vorinsolvenzlichen Sanierungen über das StaRUG. Dabei wird er sich -je nach Bedarf- weiterer Fachexpertise wie Rechtsanwälten, Finanz- & Finanzierungs- oder weiteren operativen Experten bedienen.

Organschaftliche Mandatierung

Diese umfangreiche Aufgabenstellung kann ein CRO typischerweise nur nachkommen, soweit ihm ein umfassendes Mandat für die Umsetzung gegeben wird.
Aus diesem Grund erfolgt die Mandatierung oft in Form der organschaftlichen Bestellung.

Organschaftlich bedeutet in diesem Fall, die Übernahme der Geschäftsführung auf Zeit, wobei der CRO mithin auch im Handelsregister einzutragen ist.
Gesellschaftsrechtlich ist er damit der Gesellschaft (und auch nicht allein den Stakeholdern) verpflichtet, notwendige insolvenzbezogene Anträge hat er pflichtgemäß zu stellen, selbst gegen den Willen bestimmter Gesellschafter. Intern hat er ein direktes Weisungsrecht, extern kann er die Gesellschaft vertraglich binden (wichtig z.B. bei sanierungsbezogenen Vereinbarungen mit finanzierenden Banken bzw. Geldgebern).

Als organschaftlich bestellter CRO wird er regelmäßig von den Gesellschaftern bestellt.

Soweit er als erweitertes Geschäftsführungs-Mitglied bestellt wird, werden seine Aufgaben klar in einem Geschäftsverteilungsplan niedergelegt sein, wobei er sich auf Grund seiner besonderen Aufgabe bestimmte Vetorechte ausbedingen wird. Begründung: Verhinderung des Aushebelns erforderlicher Krisenmaßnahmen durch einen bestehenden Geschäftsführer in einem paritätischen Entscheidungs-Patt.

Nur ein solches starkes Mandat sichert Ihm die notwendige Autorität und Durchsetzungsfähigkeit auch gegenüber dem aktuellen obersten und mittleren Management.

Risiko-Begrenzung

Zu beachten ist, dass ein CRO mit der Bestellung ein äußerst hohes Risiko eingeht, da er versteckte Risiken noch nicht kennt.
Da er jedoch für Bilanz, Eigenkapitaleinlagen, vergangene und zukünftige Gesellschaftsverbindlichkeiten, öffentliche Forderungen (Steuern, Sozialbeiträge) bzw. auch für ggf. bestehende Insolvenz-Tatbestände sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich haftet (siehe umfangreiche Beispiele hier)  gilt es geeignete Vorkehrung seinerseits zu treffen.

Aus diesem Grund bedarf es sowohl gesellschaftsrechtlicher Regelungen (soweit gesetzlich zulässig) als auch einer vom krisenbetroffenen Unternehmen unabhängigen D&O (Directors & Officer Insurance), zumeist als Objektversicherung ausgestaltet. Das ein solches Risiko auch finanziell abzugelten ist, dürfte selbstverständlich sein. Im Fall der Liquiditätskrise sind Vorkehrungen in Bezug auf mögliche Insolvenzanfechtungen notwendig (§142 InsO).

Abgrenzung zum nicht-organschaftlichem Einsatz

Soweit auf Grund des Risiko-Profils des betroffenen Unternehmens eine organschaftliche Bestellung nicht (mehr) in Frage kommt, so wird ein CRO häufig als “Berater” oder “Generalbevollmächtigter” für die Restrukturierung mandatiert. Gerade letzteres erlaubt ihm als CRO auch Maßnahmen durchzusetzten, die dem eines CEO’s gleichkommen. Dabei ist der Vollzug jedoch immer vom Zustimmungserfordernis des Geschäftsführers abhängig. Er allein hat das “letzte Wort”.
Weitere Informationen hier.

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