Wie sieht ein Restrukturierungsplan aus?

Der Ersteller eines Restrukturierungsplans (§5 ff. StaRUG) hat zwar Gestaltungsspielraum, jedoch folgen Inhalte, der Aufbau (z.B. darstellender und einem gestaltender Teil) oder auch beizufügenden Anhänge gesetzlich Regelungen.
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