§49 StaRUG: Moratorium, Anordungen des Restrukturierungs-Gerichts

Schuldner setzen Ihre Rechte häufig über Zwangsmaßnahmen durch. Dies behindert jedoch mögliche Bemühungen im Rahmen einer Restrukturierung. Aus diesem Grund kann das Restrukt.-Gericht diesbezüglich Vollstreckungs- oder Verwertungssperren erlassen.
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