Verfahren für “kleine” Selbstständige

Insolvenzen treffen nicht nur gewerbliche Unternehmen sondern häufig auch Selbständige (d.h. natürliche Personen). Soweit diesen nicht mehr als 20 Gläubiger zuzuordnen sind, gilt die Besonderheit, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden ist
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