Verfahren für “kleine” Selbstständige

Insolvenzen treffen nicht nur gewerbliche Unternehmen sondern häufig auch Selbständige (d.h. natürliche Personen). Soweit diesen nicht mehr als 20 Gläubiger zuzuordnen sind, gilt die Besonderheit, dass das Verbraucherinsolvenzverfahren anzuwenden ist

Ohh Nein...
Der vollständige Inhalt
steht noch nicht zur Verfügung.

Der Inhalt wird in Kürze freigeschaltet.
Bitte versuchen Sie es in Kürze noch einmal.

Ähnliche Artikel

Expertise &
Geschwindigkeit

In Krisenzeiten zählen Vertrauen und klare Handlungsstrategien. Profitieren Sie von unserer praxis­erprobten Expertise in Restrukturierung und Insolvenz.

Kontakt aufnehmen