Beratungsleistungen
IVW-Leistungen: IDW S11 Gutachten

Bei der "Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen" i.S.d. §§17-19 InsO orientieren wir uns am Standard "IDW S11". Ziel ist es, dem insolvenzbedrohten Unternehmen eine rechtsichere Aussage über deren Situation und Pflichten zu geben.
Eine Restrukturierung hat viele Gesichter! Unsere tiefe Expertise in der Bewältigung von Krisen, hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Die Feststellung des Insolvenz-Status ist für das Management krisenbetroffener Unternehmen ein notwendiger Baustein in der Krisenbewältigung.
Auf Grund der durch den Gesetzgeber definierten Fristen (Zahlungsunfähigkeit: max. 3 Wochen, Überschuldung: max. 6 Wochen) und möglicher persönlicher Strafsanktionen bzw. Haftungsrisiken, ist eine fachkundige Beurteilung dabei essentiell.
Dabei sind insbesondere die durch die BGH-Rechtsprechung aufgestellten Bewertung- und Beurteilungssregeln zu beachten.
Den nicht rechtsverbindlichen aber allgemein von den Insolvenzgerichten anerkannten IDW Standard S11 (zuletzt veröffentlicht in der IDW Life 07/08.2024, S. 677 ff.) nutzen wir dabei als Bewertungsrahmen für die “Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen”.
IDW S11 Gutachten
Typische Beratungsbausteine
- Einsicht in die wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Ausgangslage des Unternehmens
- Bewertung der bestehenden Unternehmenskrise
- Prüfung der Insolvenzantragsgründe gem. §17, 18 oder 19 InsO
- Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit (§17) mit Liquiditäts-Status, Liquiditäts-Bilanz, Finanzplan
- Beurteilung drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) mit Liquiditäts-Status, Liquiditäts-Bilanz, Finanzplan
- Beurteilung einer Überschuldung (§ 19 InsO) mit Fortbestehensprognose, Überschuldungsstatus
- Ableitung von möglichen Handlungspflichten bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Berücksichtigung insolvenzrechtlicher Anforderungen - Beachtung der Besonderheiten bei Cash-Pooling-Systemen
- Soweit notwendig, Austausch mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten
- Je nach Situation: Kommunikation mit dem Insolvenzgericht oder dem Restrukturierungsgericht
- Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen des IDW S11 Standards
- Dokumentation der Ergebnisse und Beurteilung in einem schriftlichen Gutachten
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