Rolle des IDW-Standards in der Rechtspraxis

Kann ein privatwirtschaftliches Prüfungsinstitut Vorgaben für Insolvenz-Gerichte definieren? Welche Rolle spielt das Institut der Wirtschaftsprüfer in der Rechtspraxis? Welche Regeln gelten in Bezug auf Sanierungs-Gutachten?
Gutachten im Insolvenz- oder Stabilisierungsrecht
In der Insolvenzordnung bzw. dem StaRUG verweist das Gesetz in diversen Normen auf gutachterliche Stellungnahmen, konkret sind dies:
- Gutachtenanforderungen durch Gerichte im Rahmen der Prüfung eines Insolvenzantrag gem. §22 Abs. 1 Nr. 3 InsO
- Bescheinigung im Rahmen des Antrags der Eigenverwaltung gem. §270d Abs. 1
- indirekt: Gutachten über Vermögensverhältnisse beim Insolvenzantrag gem. §13 InsO, sowie Sanierungsgutachten gem. §270a Abs. 1 InsO
- Gutachtenanforderungen durch Restrukturierungs-Gerichte gem. §73 Abs. 3 StaRUG
- Gutachten im Rahmen der Zulassung eines Restrukturierungsbeauftragten gem. §74 Abs. 2 StaRUG
- indirekt: Restrukturierungsplanung für den Erlass von Stabilisierungsanordnungen gem. §50 Abs. 2 StaRUG
Damit wird deutlich, welche Wertigkeiteit Gutachten in der Rechspraxis der Insolvenz- und Stabilisierungsgerichte hat.
Gutachten, Grundaussagen
Im Hinblick auf Gutachten lässt sich folgendes sagen:
- Anforderungen an Sanierungsgutachten: Der BGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass Sanierungsgutachten bestimmte Anforderungen an die Plausibilität und Nachvollziehbarkeit erfüllen müssen. Insbesondere müssen die Annahmen, die der Prognose zugrunde liegen, realistisch und fundiert sein.
- Gerichtliche Überprüfung: Die Gerichte prüfen die Sanierungsgutachten in Bezug auf deren Plausibilität und die Qualität der zugrunde liegenden Daten. Ein unzureichendes Gutachten kann dazu führen, dass Sanierungs- oder Restrukturierungspläne nicht genehmigt werden. Teils besteht die Möglichkeit der Gerichte eine Korrektur solcher Pläne anzufordern.
- Haftung des Gutachters: In Fällen der fehlerhaften Erstellung eines Sanierungsgutachtens kann die Haftung des Gutachters relevant werden. Der BGH hat entschieden, dass Gutachter für falsche Prognosen zur Haftung gezogen werden können, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen.
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Gutachten, Differenzen BGH vs. IDW
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