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Anwendung IDW PS340 n.F.

Das IDW (Institut der deutschen Wirtschafsprüfer) stellt für AktG (§91 Abs. 2 AktG) Grundlagen für Riskomanagementsysteme auf; auch andere Unternehmen können profitieren.

In aller Kürze:
Wissen auf den Punkt gebracht!

Das IDW (Institut der deutschen Wirtschaftsfprüfung) bietet mit dem veröffenlichten und in 2022 aktualisierten Standard “IDW PS 340” Unterstützung bei der Einrichtung von Risikomanagementsystemen in Unternehmen (vornehmlich bei AktG gem. § 91 Abs. 2 AktG).

Er bietet einen strukturierten Rahmen zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken und unterstützt Unternehmen dabei, ein effektives Risikomanagement zu entwickeln.

Durch die Berücksichtigung von branchenspezifischen Anforderungen und gesetzlichen Vorgaben fördert der IDW PS 340 die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Risikomanagementprozessen. Dies stärkt nicht nur die interne Kontrolle, sondern auch das Vertrauen der Stakeholder in die Unternehmensführung und trägt zur langfristigen Stabilität des Unternehmens bei.

Jedoch wurde §1 StaRUG anders als andere Standards wie COSO Enterprise Risk Management (ERM), oder der Revisionsstandard DIIR RS Nr. 2, nicht an die neuen Anforderungen angepasst.

Wichtig:
Ein Testat im Sinne des IDW PS 340 entbindet nicht von den Pflichten aus §1 StaRUG!

Das StaRUG fordert, eine systematische Analyse und Überwachung von Risiken (Chancen und Gefahren) durchzuführen und diese insbesondere zu
aggregieren.

Erforderlich ist eine Initiierung und Ausrichtung des Risikomanagements in Richtung einer Identifikation und Bewertung potentiell „bestandsgefährdender Entwicklungen” durch Analyse von Risikokombinationen (Risikoaggregation).
Hierzu sind Szenario-Simulationen (z.B. Monte-Carlo Simulation) erforderlich.

All dies findet im Rahmen der o.g. Testierung nicht statt.
Gern unterstützen wir Sie bei der systematischen Ausgestaltung und operativen Implementierung eines RMS.

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