Beratungsleistungen
IVW-Leistungen: Abwehr Insolvenzanfechtung

Die Insolvenzanfechtung ist ein starkes Schwert des Insolvenzverwalters: So kann er bereits geleistete Zahlungen für Aufträge auch noch Jahre später von Ihnen zurückfordern. Ja, das ist rechtlich möglich. Es gilt zu klären, ob Sie sich wehren können.
Gerade in der Insolvenz eines Geschäftspartners ist eine zielgerichtete Unterstützung dringend angezeigt - wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihrer Forderungen!
Insolvenzanfechtungen sind den meisten Auftragnehmern unbekannt. Trifft ein Schreiben eines Insolvenzverwalters ein, in dem er Zahlungen des Auftraggeber (teils viele Jahre zurückliegend) zurückfordert, erleben die Auftragnehmer dies oft als einen unerwarteten Schock.
Doch die Forderung kann berechtigt sein. Ein ganzer Abschnitt der Insolvenzordnung befasst sich nur mit der Insolvenzanfechtung (§§ 129 – 147 InsO). Die Mehrung der Masse, also das Einfordern unberechtiger Vermögensverschiebungen ist eines der Hauptaufgaben eines Insolvenzverwalters.
Wir bieten umfassende Beratung und Verteidigung gegen Ansprüche aus Insolvenzanfechtung. Ziel ist die systematische Prüfung und Abwehr erhobener Anfechtungsgründe. Durch eine fundierte rechtliche Bewertung entwickeln wir individuelle Strategien, die unberechtigte Rückforderungen verhindern.
Abwehr Insolvenzanfechtung
Typische Beratungsbausteine
- Information und Beratung des Mandanten über Rechte, Pflichten und Risiken im Insolvenzanfechtungsverfahren
- Darstellung der Hintergründe der Insolvenzanfechtung
- Prüfung der Anfechtungsansprüche auf formelle und materielle Voraussetzungen gem. §§ 129 ff. InsO
- Analyse der Fristen zur Anfechtung (§ 147 InsO)
- Bewertung der Rechtshandlungen (z.B. Zahlungen, Sicherheitenbestellungen) vor Insolvenzeröffnung
- Nachweis des Nicht-Vorliegens eines anfechtbaren Gläubigerbenachteiligungstatbestands
- Prüfung der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Insolvenzverwalters (§ 133 InsO)
- Entwicklung von Verteidigungsstrategien gegen die Anfechtung (z.B. Nachweis der Erfüllung, Bereicherungsrecht)
- Verhandlung mit Insolvenzverwalter zur gütlichen Einigung oder Vergleich
- Einlegung von Rechtsmitteln und Verteidigung in Anfechtungsklagen vor Gericht
- Dokumentation und Aufbereitung relevanter Unterlagen und Beweismittel
- Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen möglicher Rückforderungen
- Beratung zur Vermeidung zukünftiger Anfechtungsrisiken durch Vertragsgestaltung
Arbeitnehmer & BR
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