Was ist die Checkliste gem. § 16 StaRUG

Das StaRUG regelt in Teil 2 die Anforderungen an die Qualität eines Restrukturierungsplans. Abhängig von der Untern.-Grösse kann dieser auch kleiner ausfallen. §16 StaRUG verweist auf eine unterstützende Checkliste des Bundesministeriums für Justiz
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